Das neue Gartenjahr ist gestartet…
… jedem Kleingärtner juckt es in den Fingern und nun ist es soweit, auch wenn die Temperaturen noch etwas zu wünschen übrig lassen 🙂 Das Gartenjahr ist gestern, am 01.04., bei uns im Verein offiziell gestartet.
Damit wir Alle eine stressfreie Zeit haben, gibt es ein paar Dinge, welche jetzt wieder an Bedeutung zunehmen.
- Die Ruhezeiten: Generell ist in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr auf die Einhaltung von Ruhe zu achten. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich Ruhetage. Ebenso ist ab 20 Uhr jegliche die Nachbarn belästigende oder den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung zu unterlassen.
- KfZ innerhalb der KGA: Das Befahren der Wege der Kleingartenanlage mit Kraftfahrzeugen und motorbetriebenen Zweirädern ist nur zum Transport von schweren Lasten und nur in Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) gestattet. Parken ist (bis auf die Sonderparkflächen mit entsprechendem Ausweis) verboten.
- Verbrennen: Ein Verbrennen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen, z.B. Brauchtumsfeuer, sind von der zuständigen Behörde und dem Vorstand zu genehmigen.
- Feuerstätten: Handelsübliche Feuerschalen, Räucherofen, Eintopfofen und Grillgeräte u.a. Geräte sind erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass nur abgelagertes und nicht behandeltes Brennholz zum Einsatz kommt.
Alle weiteren Regeln, welche das Miteinander bei uns im Verein regulieren, findet Ihr in unserer Gartenordnung.
Aufgrund der Pandemie-Situation gelten auch immer die für Schwerin beschlossenen Corona-Regeln. Jeder ist für die Einhaltung selbst zuständig. Wir werden aber selbstverständlich für Vereinsaktivitäten entsprechende Verhaltensregeln aushängen.
Wir wünschen Allen ein gutes Gartenjahr 2021
Euer Vorstand